Allgmeines Geschäftsbedingungen B2C

1) Geltung der AGBs und Abweichungen

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber als Verbraucher (kurz Verbraucher) und IBML Renewable Energy Consulting e.U.

b) Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen bestehen, insbesondere nach dem Konsumenten Schutz Gesetzt (KSchG) und dem Fern und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) in den jeweils gültigen Fassungen, und diese von den nachtstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen diese in ihrer Anwendung vor.

c) Die Anwendbarkeit dieser AGB wird durch die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige und zulässige Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung am ehesten entspricht, zu ersetzen.

2) Angebote und Nebenabreden

a) Die Angebote von IBML Renewable Energy Consulting e.U. sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

b) Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags im Sinn des § 1170 AGBB durch IBML Renewable Energy Consulting e.U. hat der Verbraucher ein Entgelt nur dann zu zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist.

c) Wird dem Vertrag ein Kostenvoranschlag von IBML Renewable Energy Consulting e.U. zugrunde gelegt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistet, wenn nicht das Gegenteil ausdrücklich erklärt wird.

d) Enthält eine Auftragsbestätigung von IBML Renewable Energy Consulting e.U. Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Verbraucher genehmigt, wenn dieser binnen einer gleichzeitig von IBML Renewable Energy Consulting e.U. bekanntgegebenen Frist der Änderung zustimmt. Ein solches Zustimmungserfordernis gilt nicht, sofern die Änderung bzw. Abweichung dem Verbraucher zumutbar weil geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Darüber hinaus gehendes ist nachweislich im Einzelnen zwischen IBML Renewable Energy Consulting e.U. und dem Verbraucher auszuhandeln.

3) Auftragserteilung

a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Sofern nichts Gegenteiliges im Einzelnen ausdrücklich vereinbart wird, werden Verträge zwischen IBML Renewable Energy Consulting e.U. und dem Verbraucher in den Geschäftsräumlichkeiten von IBML Renewable Energy Consulting e.U. abgeschlossen. In diesem Sinn außerhalb dieser Bereiche (z.B. auf der Baustelle oder per E Mail) gemachte Erklärungen des Verbrauchers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn auf sie in den Geschäftsräumlichkeiten von IBML Renewable Energy Consulting e.U. ausdrücklich verwiesen wird.

c) Im Falle des Vertragsabschlusses als Fernabsatz oder Auswärtsgeschäft im Sinne des FAGG oder nach dem KSchG, wird IBML Renewable Energy Consulting e.U. die gesetzlich vorgesehenen Informationspflichten wahrnehmen. Der Verbraucher verpflichtet sich, auf allfällige Lücken in der Belehrung - so sie ihm auffallen oder sie offenkundig sind - hinzuweisen.

d) IBML Renewable Energy Consulting e.U. verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

e) IBML Renewable Energy Consulting e.U. kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Verbrauchers Aufträge erteilen. IBML Renewable Energy Consulting e.U. ist jedoch verpflichtet, den Verbraucher von dieser Absicht schriftlich ( E Mail oder Brief) zu verständigen und dem Verbraucher die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.

f) IBML Renewable Energy Consulting e.U. kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung von IBML Renewable Energy Consulting e.U. Aufträge erteilen. IBML Renewable Energy Consulting e.U. ist jedoch verpflichtet den Verbraucher schriftlich E Mail oder Brief) zu verständigen, wenn beabsichtigt wird, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Verbraucher die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen 7 Tagen zu widersprechen; in diesem Fall hat IBML Renewable Energy Consulting e.U. den Auftrag selbst durchzuführen.

g) Auf die Rechtsfolge des unterlassenen Widerspruchs innerhalb der Frist nach den Punkten 3.e und 3.f wird IBML Renewable Energy Consulting e.U. in der Verständigung hinweisen. In beiden Fällen hat eine schriftliche Erklärung bzgl. der weiteren Vorgangsweise durch den Verbraucher zu erfolgen.

4) Gewährleistung und Schadenersatz

a) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Eine allenfalls bestehende Garantie ist durch diese nicht eingeschränkt.

b) IBML Renewable Energy Consulting e.U. hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt ( § 1299 AGBB) zu erbringen.

c) Hat IBML Renewable Energy Consulting e.U. in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens - wenn im Einzelfall nicht anders geregelt - bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:

1) bei Rücktritt und bei Personenschäden ohne Begrenzung,

2) in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:

- bei einer Auftragssumme bis 250.000,00 Euro: höchstens 12.500,00 Euro;

- bei einer Auftragssumme über 250.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme, jedoch höchstens 750.000,00 Euro.

3) Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.

5) Rücktritt vom Vertrag

a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund oder nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des KSchG und des FAGG zulässig.

b) IBML Renewable Energy Consulting e.U. folgt hierzu spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemäß seinen gesetzlichen Informationspflichten insbesondere nach dem KSchG und dem FAGG entsprechende Informationsblätter an den Verbraucher aus. Der Verbraucher verpflichte t sich, auf allfällige Lücken in der Belehrung oder auf Unvollständigkeit der Informationsunterlagen so sie ihm auffallen oder sie offenkundig sind hinzuweisen.

c) Bei Verzug von IBML Renewable Energy Consulting e.U. mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Verbrauchers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen. Dies gilt nicht bei Fixgeschäften.

d) Bei Verzug des Verbrauchers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch IBML Renewable Energy Consulting e.U. unmöglich macht oder erheblich behindert, ist IBML Renewable Energy Consulting e.U. zum Vertragsrücktritt berechtigt.

e) Weiters findet u.a. zur Frage der Vereitelung der Ausführung, Anrechnung und allenfalls bestehendem Entgeltanspruch bzw. zu Nachfristsetzung § 1168 AGBB Anwendung.

6) Honorar, Leistungsumfang

a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.

b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) enthalten, und wird von IBML Renewable Energy Consulting e.U. abgeführt.

c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, ist grundsätzlich unzulässig. Dies gilt nicht im Fall der Zahlungsunfähigkeit von IBML Renewable Energy Consulting e.U. und für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von IBML Renewable Energy Consulting e.U. anerkannt worden sind.

d) Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung auf das vom IBML Renewable Energy Consulting e.U. genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind die gesetzlich vorgesehen Zinsen zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.

7) Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Büro und Beratungsleistungen ist der Sitz von IBML Renewable Energy Consulting e.U.

8) Geheimhaltung

a) IBML Renewable Energy Consulting e.U. ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

b) IBML Renewable Energy Consulting e.U. ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist IBML Renewable Energy Consulting e.U. berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

9) Schutz der Pläne

a) IBML Renewable Energy Consulting e.U. behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.

b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung IBML Renewable Energy Consulting e.U. zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

c) IBML Renewable Energy Consulting e.U. ist berechtigt, der Verbraucher verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von IBML Renewable Energy Consulting e.U anzugeben.

d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat IBML Renewable Energy Consulting e.U. Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden S cha denersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen von IBML Renewable Energy Consulting e.U. genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

10) Rechtswahl, Gerichtsstand

a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und dem Ingenieurbüro IBML Renewable Energy Consulting e.U. kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts (Handelsgericht Korneuburg, Bezirksgericht Gänserndorf) am Sitz von IBML Renewable Energy Consulting e.U. vereinbart.

Standort

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Mobile

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