a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer und IBML Renewable Energy Consulting e.U.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von IBML Renewable Energy Consulting e.U. ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt
a) Die Angebote von IBML Renewable Energy Consulting e.U. sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung von IBML Renewable Energy Consulting e.U. Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch IBML Renewable Energy Consulting e.U. um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c) IBML Renewable Energy Consulting e.U. verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) IBML Renewable Energy Consulting e.U. kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. IBML Renewable Energy Consulting e.U. ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
e) IBML Renewable Energy Consulting e.U. kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Ingenieurbüros IBML Renewable Energy Consulting e.U. Aufträge erteilen. IBML Renewable Energy Consulting e.U. ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Au ftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat IBML Renewable Energy Consulting e.U. den Auftrag selbst durchzuführen.
a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Ingenieurbüro IBML Renewable Energy Consulting e.U. innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) IBML Renewable Energy Consulting e.U. hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt § 1299 AGBB) zu erbringen.
d) Hat IBML Renewable Energy Consulting e.U. in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens wenn im Einzelfall nicht anders geregelt bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:
1) bei Rücktritt und bei Personenschäden ohne Begrenzung,
2) in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:
- bei einer Auftragssumme bis 250.000,00 Euro: höchstens 12.500,00 Euro;
- bei einer Auftragssumme über 250.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme, jedoch höchstens 750.000,00 Euro.
3) Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug des Ingenieurbüros IBML Renewable Energy Consulting e.U. mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch IBML Renewable Energy Consulting e.U. unmöglich macht oder erheblich behindert, ist IBML Renewable Energy Consulting e.U. zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Ist IBML Renewable Energy Consulting e.U. zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet § 1168 AGBB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Ingenieurbüro IBML Renewable Energy Consulting e.U. erbrachten Leistungen zu honorieren.
a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
d) Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung auf das von IBML Renewable Energy Consulting e.U. genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2% per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.
Erfüllungsort für alle Büro und Beratungsleistungen ist der Sitz von IBML Renewable Energy Consulting e.U.
a) IBML Renewable Energy Consulting e.U. ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
b) IBML Renewable Energy Consulting e.U. ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist IBML Renewable Energy Consulting e.U. berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
a) IBML Renewable Energy Consulting e.U. behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von IBML Renewable Energy Consulting e.U. zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
c) IBML Renewable Energy Consulting e.U. ist berechtigt, und der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) anzugeben.
d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat IBML Renewable Energy Consulting e.U. Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden S cha denersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen von IBML Renewable Energy Consulting e.U. genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und dem Ingenieurbüro IBML Renewable Energy Consulting e.U. kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Ingenieurbü ros IBML Renewable Energy Consulting e.U.
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+43 660 3146253
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